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Boleslaw Prochazka

Biografie von Boleslaw Prochazka

Was Karl Josef Zepf aus der Bahn geworfen hat, wissen wir nicht. Er wurde als Sohn des Instrumentenmachers Heinrich Zepf und dessen Ehefrau Maria geb. Hepfer am 12. Januar 1899 in Tuttlingen geboren. Er galt als intelligenter Mann und lernte wie sein Vater den Beruf des Instrumentenmachers. 1931 heiratete Barbara Baier aus Gunningen, mit der er zwei Töchter hatte.

Die Familie lebte zunächst in der Papiermühle und zog 1929 in ein städtisches Gebäude Auf dem Schafrain 19. 1931 wurde er arbeitslos und bald zeigten sich die ersten Krankheitssymptome, so dass er im Mai 1933 erstmals in die Heilanstalt Rottenmünster aufgenommen wurde. Dann wurde er wieder entlassen, da sich sein Zustand gebessert hatte. Im Juni 1934 wurde vom Erbgesundheitsgericht seine Zwangssterilisation beschlossen.
Die Erbgesundheitsgerichte wurden im Deutschen Reich durch das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses vom 14. Juli 1933 eingeführt und galten ab dem 1. Januar 1934. Als Erbkrankheiten galten angeborener Schwachsinn, Schizophrenie, zirkuläres (manisch-depressives) Irresein (heute Bipolare Störung), erbliche Fallsucht (heute Epilepsie), erblicher Veitstanz (heute Chorea Huntington), erbliche Blindheit, erbliche Taubheit und schwere erbliche körperliche Missbildung.

Bis Mai 1945 wurden aufgrund der Beschlüsse der Erbgesundheitsgerichte etwa 350.000 Menschen zwangssterilisiert. Organisatorisch war das Erbgesundheitsgericht den Amtsgerichten angegliedert. Es musste mit einem Amtsrichter als Vorsitzenden, einem beamteten Arzt und einem weiteren für das Deutsche Reich approbierten Arzt besetzt sein, der mit der „Erbgesundheitslehre besonders vertraut“ sein sollte.

Das Tuttlinger Erbgesundheitsgericht bestand aus dem Amtsgerichtsdirektor Karl Hirzel (geb. 28.1.1878 in Ellwangen Jagst), dem Amtsarzt Dr. Alfred Schöck (20.5.1897 Öhringen) und dem Arzt Dr. Georg Sippel (lebte in Trossingen geb 2.3.1875 Stuttgart).
Karl Zepf plagten Wahn- und Verfolgungsideen in zunehmendem Maße, so dass seine Frau und seine Kinder nicht mehr sicher waren. Deshalb wurde er dann am 22. Dezember 1936 dauerhaft in die Heilanstalt Zwiefalten eingewiesen. Von dort wurde er 1939 in die Heilanstalt Schussenried verlegt. Am 18. Juni 1940 brachten die grauen Busse der SS ihn mit 75 weiteren Männern nach Grafeneck, wo er auch gleich getötet wurde. Seine Urne traf am 24. August in Tuttlingen ein und wurde in der Mauernische 224 beigesetzt.

Seine Familie stellte einen Wiedergutmachungsantrag, der jedoch abgelehnt wurde. Erst 1998 wurden sämtliche Beschlüsse der Erbgesundheitsgerichte, die eine Unfruchtbarmachung angeordnet hatten, aufgehoben. Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 24. Mai 2007 das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses vom 14. Juli 1933 geächtet.

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