Biography of Ernst Julius Haug
Ernst Julius Haug war bis 1933 ein angesehener, engagierter Mann, ein überzeugter Sozialdemokrat, ein geschätzter Gemeinderat und profilierter Redakteur der Tuttlinger Volkszeitung. Im März 1933 wurde er vom respektierten Mann zum Verfolgten, der erwerbslos war und sich verstecken musste. 1935 wurde er verhaftet, kam ins KZ Welzheim, erkrankte schwer und starb im Dezember 1936.
Geboren wurde Ernst Julius Haug am 4. Juni 1883 in Tuttlingen als Sohn des Schuhmachers Casimir Haug und dessen Ehefrau Justina geb. Mast. Am 18. September 1911 heiratete Ernst Haug die Schuhfabrikarbeiterin Luise Hepfer (1886-1960). Die Ehe blieb kinderlos. Ernst Haug engagierte sich im kulturellen Bereich, las viel und trat in die SPD ein. Seine Frau teilte seine politischen Auffassungen und blieb bis zu seinem Tod im Hintergrund. Ernst machte wie sein Vater eine Ausbildung zum Schuhmacher und arbeitete zunächst als Zwicker, bevor er Redakteur der Tuttlinger Volkszeitung wurde, einem Organ der SPD.
Die Tuttlinger Volkszeitung ging aus der „Volksstimme“ hervor, die ab 1919 in Schwenningen erschien. Da sie auch in Tuttlingen zahlreiche Abonnenten fand, beschloss die Tuttlinger SPD 1920 - nachdem die Stadt zugesagt hatte, auch öffentliche Bekanntmachungen zu inserieren – unter dem Titel „Tuttlinger Volkszeitung“ einen Lokalteil für Tuttlingen herauszugeben. Anfangs redigierte Georg Spiegel den lokalen Tuttlinger Teil, ab Ende der zwanziger Jahre dann Ernst Haug. Die Zeitung wurde vom Volkszeitungsverlag herausgegeben und von der Genossenschaftsdruckerei GmbH in der Zeughausstraße 32 gedruckt.
Am 11. Mai 1919 wurde Ernst Haug für sechs Jahre in den Gemeinderat gewählt und erhielt bei seiner Wiederwahl 1925 die meisten Stimmen der SPD-Kandidaten – sogar mehr als der langjährige Ortsvereinsvorsitzende Johannes Schwald. Lediglich Hermann Stengelin von der wirtschaftlichen Vereinigung der Bürgerlichen Berufsständen erhielt bei dieser Wahl mehr Stimmen. Die SPD war zu Beginn der Weimarer Republik die bestimmende politische Kraft in Tuttlingen und Ernst Haug war ein bedeutender und angesehener Repräsentant. Ernst Haug war Vorsitzender des 9. Wahlkreisverbandes der SPD, der die Oberämter Balingen, Horb, Oberndorf, Rottweil, Spaichingen, Sulz und Tuttlingen umfasste. Neben der SPD gehörte er auch dem „Unterstützungsverein der in der modernen Arbeiterbewegung tätigen Angestellten“ und dem Verein „Arbeiterpresse“ an, in dem sozialdemokratische Journalisten organisiert waren.
Mit der Ernennung Hitlers zum Reichskanzler im Januar 1933 änderte sich Ernst Haugs Leben von heute auf morgen. Als Erstes verlor er seine Arbeit. Den Reichstagsbrand in der Nacht vom 27. zum 28. Februar 1933 machte die nationalsozialistische Diktatur zum Anlass, gegen die SPD und alle SPD-Zeitungen vorzugehen. Die Tuttlinger Volkszeitung erschien am Samstag den 11. März 1933 mit einem einseitig bedruckten Blatt, auf dessen Titelseite das Wort „Verboten“ stand, zum letzten Mal. Darunter war als Erläuterung zu lesen: „Durch einen uns eben zur Kenntnis gebrachten Erlass wurde die gesamte württembergische sozialdemokratische Presse bis auf weiteres verboten. Wir geben das unseren Lesern und Freunden zur Kenntnis. Verlag und Redaktion der Volkszeitung.“
Bevor die SPD am 22. Juni 1933 landesweit verboten wurde, stand am 9. Mai 1933 eine Umstrukturierung des Tuttlinger Gemeinderats an. Die Neubesetzung der Mandate erfolgte entsprechend den Ergebnissen der Reichstagswahl vom März 1933. Die Auswahl geschah willkürlich und sah im Vorschlag II noch sechs Mandate für SPD-Männer vor – darunter auch Ernst Haug. Diese traten ihre Ämter aber nicht mehr an, zumal es zu diesem Zeitpunkt schon zu ersten Verhaftungen von SPD-Mitgliedern kam. So wurden am 4. Mai 1933 die SPD-Genossen Koßmann und Eisenlohr in Schutzhaft genommen, wobei sich später herausstellte, dass die SA-Männer eigentlich Ernst Haug festnehmen wollten, der sich durch Flucht und Untertauchen in Fridingen einer Verhaftung entziehen konnte.
Ernst Haugs Witwe Luise gab nach dem Krieg den 18. März 1933 als Beginn der Verfolgung ihres Mannes an. Die Gestapo durchsuchte seine Wohnung und nahm seine etwa 200 Bände umfassende Bibliothek mit. Luise Haug beantragte nach dem Krieg eine Entschädigung für den Verlust der Bücher, konnte aber keine konkreten Titel nennen. Es sei weltanschauliche Literatur gewesen, meinte sie.
Nach der ersten Verhaftungswelle, der Haug entkommen war, stand er ohne Einkommen da und bezog Arbeitslosengeld in Höhe von 12,30 RM in der Woche. Zum 1. Juli 1933 gründete er einen Laden, der Schreib- und Tabakwaren anbot. Das Einkommen aus diesem Geschäft war allerdings so gering, dass es nicht zur Steuer veranlagt wurde. Ernst und seine Frau lebten von Rücklagen und der Unterstützung von Verwandten.
Am 4. Oktober 1935 wurde Ernst Haug von der Gestapo verhaftet und ins Oberamtsgefängnis nach Oberndorf gebracht. Kolportiert wird, dass der Anlass der Verhaftung ein Brief gewesen sei, den er in die USA sandte und in dem er die Zustände in Deutschland schilderte. Seine Witwe gab beim Wiedergutmachungsverfahren als Haftgrund „angebliche politische Umtriebe“ an. Offiziell vorgeworfen wurde ihm Sabotage und Landesverrat, ohne dass eine gerichtliche Untersuchung eingeleitet worden wäre.
Die Gestapo brachte ihn über das Gefängnis in Oberndorf in das kurz zuvor eingerichtete Konzentrationslager der Gestapo in Welzheim, im heutigen Rems-Murr-Kreis. Dort musste Ernst Haug im Moor und am Ebnisee Schwerstarbeit verrichten. Er klagte über Leibschmerzen, Aufgedunsenheit, magerte stark ab und hatte eine ungesunde Gesichtsfarbe. Lange Zeit wurden seine Klagen ignoriert, da man die Symptome auf die schwere körperliche Arbeit schob. Als er sich erbrach, wurde er schließlich am 7. Dezember 1935 noch nachts in das Krankenhaus in Welzheim eingeliefert, da der Verdacht auf einen Darmverschluss bestand.
Im Krankenhaus entfernte man am 29. Januar 1936 einen Tumor. Da die Erkrankung schon sehr weit fortgeschritten war, heilten die Operationsschnitte schlecht. Erst als er 3,6 Kilogramm zugenommen hatte, war Haug reisefähig und wurde am 26. April 1936 nach Hause entlassen. Ein Verwandter holte ihn in Welzheim mit dem Auto ab. Er war schwer krank, konnte sich nur noch am Stock fortbewegen und starb am 5. Dezember 1936 in Tuttlingen. „Mein verstorbener Mann, Ernst Haug, würde heute noch am Leben sein, wenn derselbe als er im KZ Welzheim inhaftiert war, und dort erkrankte, als Mensch behandelt worden wäre, und nicht auf einem Zementboden tagelang, mit einer Darmentzündung liegen musste, und deshalb eine schwere Bauch- und Darmoperation vollzogen wurde, was seinen Tod zur Folge hatte“, beklagte seine Witwe, die im KZ-Aufenthalt, die eigentliche Todesursache ihres Mannes sah.
Luise Haug war jetzt auf sich gestellt und betrieb das Tabakwarengeschäft, das ihr Mann gegründet hatte, und das bisher fast keine Einnahmen zu verbuchen hatte, weiter. Nach dem Krieg versuchte Luise im Zuge der Wiedergutmachung, Entschädigung für die Verfolgung ihres Mannes zu erhalten. Anerkannt wurde vom Amt für Wiedergutmachung ein verfolgungsbedingter Freiheitsentzug ihres Mannes sowie den Verlust der beschlagnahmten Bücher, wofür sie einen finanziellen Ausgleich erhielt. Der Antrag auf „Schaden am Leben“ von Ernst Haug wurde zurückgewiesen, da man der Ansicht war, der Tod Ernst Haugs sei nicht durch die Haft hervorgerufen worden, sondern durch die Krankheit, die er schon längere Zeit in sich trug. Erst 1953 gestand man ihre eine Rente in Höhe von 87,60 DM zu. Nach wiederholten Einsprüchen wurde ihr eine Restzahlung von 520,20 DM zugesprochen, die allerdings erst am 7. Oktober 1970 erstattet wurde. Luise Haug hatte nichts mehr davon: Sie war bereits am 21. Dezember 1960 gestorben. Die Ansprüche wurden dann an die Erbin ihrer Schwester in Ludwigsburg ausbezahlt - 34 Jahre nach dem Tod von Ernst Haug.
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