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Oberländerstr. 8: Rosa Mayer

Biography of Mayer Rosa

Rosa Mayer, geb. Murr
geb. 14.12.1874 in Ulm
Witwe des Bankbeamten Max Mayer
Karlsruherstr. 8 (später Oberländerstr.)
evakuiert aus Kehl 1939 nach Ulm,
Rückkehr nach Kehl 1940
deportiert am 22.10.1940 nach Gurs,
weitere Lager (Camps, resp. Ghettos): Recebedou, de Nexon, Masseube
gest. 14.7.1945 in Masseube

Antrag auf Entschädigung (Vermögenswerte) wird am 22.2.1951 gestellt von ihrer am 14.12.1895 in Buchau am Federsee geborenen Tochter Johanna (Joan) Lyon, geb. Mayer, einziges Kind, wohnhaft in: 4204 College, Kansas City 4 /Montana, USA. Die Tochter wandert am 28.3.1939 von Bühl nach USA aus. Lt. ihres Schreibens vom 13.7.1952 an ihren Rechtsbeistand Berthold Wolf in Ulm (p.133) lebt sie in den USA in bescheidenen Verhältnissen. Zusammen mit ihrem Mann versuchte sie ihre internierte Mutter mit Geld und Nahrungsmitteln nach Möglichkeit zu unterstützen.

Camp (Ghetto) Masseube wurde im Juli 1944 von den alliierten Truppen befreit. Wahrscheinlich verblieb R.M. als DP im Lager und verstarb dort. (vgl. dazu Schreiben FA Kehl DfVW vom 27.2.1951, p.87). Überraschenderweise gibt es ein Testament vom 22.3.1942 und eine Sterbeurkunde, die sich in den Nachlassakten des Notariats Kehl befindet.

Anlässlich der Deportation wurden an Mobiliar und Hausrat versteigert: 1 Esszimmereinrichtung, 1 Herrenzimmereinrichtung, 2 Schlafzimmer, 1 Küche, Teppiche, Dauendecken, 1 gr. Weisszeugaussteuer, Kleider, Schuhe, Handtaschen, Porzellan, Gläser, Koffer, 1 Schreibmaschine, Gesamtwert ca. RM 15.000,-. Der erlöste Betrag von 6213,84 RM wird 1944 an das Finanzamt Offenburg abgeführt. Außerdem wurden Schmuck und Silbergegenstände am 28.3.1939 an die Stadtkämmerei Baden-Baden im Wert von ca. RM 1200,- abgeführt, die ebenfalls versteigert wurden. Bankguthaben und ein Wertpapier-Depot in Höhe von geschätzten 10.000,- RM wurden beschlagnahmt. (vgl. Anlage zum Einzelantrag D vom 22.2.1951, erstellt vom FA Kehl, DVW, p.137).

Hinsichtlich des versteigerten Mobiliars führten die Nachforschungen des LA überraschend zu zwei Erwerbern. Zum einen ersteigerte Landwirt und Tabakbauer H. R., Willstätt, dabei 1 Schlafzimmer, bestehend aus 2 Betten, 1 Schrank, 1 Waschtisch, 1 Büffet, 1 Tisch, 4 Stühlen (Mitteilung des FA Kehl DfVW vom 10.11.1949 an Bad. Min. d. Finanzen, s. Beiakte, nicht paginiert). Im Restitutionsverfahren, bei dem Joan Lyon auf Ansprüche verzichtete, wurde R. zur Zahlung eines Ausgleichsbetrages von 350,- DM veranlasst, was der aber nicht so ohne Weiteres hinnehmen wollte: „... wurde Herr R. von der Möglichkeit des Erwerbs benachrichtigt, der uns in beiliegendem Schreiben erklärt, dass er den s.zeitigen Vorschlag vom 29.11.49 zur Zahlung von DM 350,- für zu hoch befindet und er nur 225,- DM bezahlen will. Wir halten diesen Vorschlag für nicht angemessen und bitten u.U. die Officialklage auf Rückgabe durchzuführen.“ (Mitteilung des FA Kehl DfVW vom 3.7.1950). Es nutzte ihm nichts, er musste dann doch die 350,- DM in einem Vergleichsverfahren bezahlen. Ein zweiter Willstätter, W. G., der ebenfalls etwas ersteigert hatte, musste gar 500,- DM Ausgleichsbetrag bezahlen (vgl. Schreiben des LA an FA Kehl DfVW vom 5.9.1950). Da Lyon auf eine Ausbezahlung verzichtet hatte, wurden die Beträge dem Wiedergutmachungsfonds zugeführt.
Joan Lyon wurde eine Haftentschädigung für ihre Mutter von 6.750,- DM per Bescheid des LA am 6.8.1956 zugesprochen.

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