Biography of Karl Harhoff
Hochdahler Straße 132
Letzter Wohnsitz von Karl Harhoff
Karl Harhoff
geb. am 14. Oktober 1915 in Hilden
am 5. Juli 1944 zum Tode verurteilt
Vollstreckung des Urteils am 12. August 1944
Am 14. Oktober 1915 wurde Karl Harhoff in Hilden geboren. Während des zweiten Weltkrieges war er in der Hochdahler Straße 132 gemeldet, doch über sein Leben ist bis zu diesem Zeitpunkt nichts bekannt.
Während des zweiten Weltkrieges gehörte Karl Harhoff den Grenadieren der Wehrmacht an. Doch laut einer Meldung vom 07. April 1943 habe er am 12. März 1943 unerlaubt von der Truppe entfernt. Deshalb wurde er in das Wehrmachtgefängnis nach Torgau gebracht.
Am 5. Juli 1944 verurteilte das Feldkriegsgericht des Zentralgerichts des Heeres, das in Berlin zusammengekommen war, den Angeklagten Karl Harhoff aufgrund von Fahnenflucht zum Tode, zum Verlust der Wehrwürdigkeit und dauerndem Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte. Von Anfang an wurde ein Gnadenerweis abgelehnt, sodass am 12. August 1944 das Urteil vollstreckt werden konnte. Der 28-Jährige Karl Harhoff wurde erschossen.
Dem Bürgermeister der Stadt Hilden wurde der Vollzug der Todesstrafe gegen Karl Harhoff am 17. August 1944 gemeldet.
Quelle:
Arbeitskreis Stolpersteine Hilden. Steine gegen das Vergessen. Stolpersteine Hilden. 2. Auflage. Hilden 2013. S.34-35.
(Katja)
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