Biography of Margarete Christine Duffy, geb. Mayer
Margarethe Cristina Duffy geb. Meyer
Geburtsdatum:
10. Mai 1888 in Offenbach am Main
Eingewiesen:
seit 1936 in Verschiedene Heilanstalten verlegt am 7.3.1941 nach Hadamar
Tod:
ermordet am 7. März 1941 in Hadamar
Margarete Duffy geb. Meyer kam am 10. Mai 1888 in Offenbach zur Welt. Sie war die Tochter der Margarete Ernestine Meyer geb. Beil, die am 9. November 1856 in Simmern geboren wurde und am 28. März 1890 in Offenbach verstarb. Der Vater, Peter Josef Meyer, war am 21. Juni 1856 in Wallersheim geboren und verstarb am 23. August 1912 in Frankfurt am Main.
Am 10. Oktober 1913 heiratete Margarete Cristina Meyer den am 12. Juli 1890 in Camberg geborenen Zeitungsausträger und Botenfahrer Josef Duffy. Die Eheschließung erfolgte vor dem Standesamt in Frankfurt am Main. Das Ehepaar lebte in einem in unmittelbarer Nähe der Stadtmauer befindlichen, einfachen Häuschen in der Hirtengasse 2 in Bad Camberg.
Am 18. Januar 1913 hatte Margarete Meyer die nach der Mutter genannte Tochter Margarete in Gießen zur Welt gebracht. Diese führte später den Familiennamen Duffy. Der am 29. Juli 1915 in Camberg geborene Peter Josef Duffy verstarb am 2. Januar 1916 im Säuglingsalter. Am 16. Oktober 1918 wird Aloysius Duffy geboren, am 2. März 1920 Anton „Toni“ Duffy.
Die Familie hatte drei Kinder aufzuziehen und lebte in wirtschaftlich schwierigen Verhältnissen, da der Vater vollständig erwerbsunfähig war.
Aufzeichnungen der Enkelin von Margarete Duffy, Marliese Leonhardt, zufolge zeigte ihre Oma „schon in den 1930er Jahren depressive Verhaltensweisen, sodass sie von ihrem Ehemann … in das St. Josefs-Haus in Elz eingewiesen wurde.“
Im Jahr 1933 war das Elzer St. Josefshaus von Seiten des Kreiswohlfahrtsamtes zum „Alten- und Siechenheim“ erklärt worden. Frauen und Männer mit seelischen Einschränkungen wurden dort durch die Dernbacher Schwestern betreut. Auch die aus Camberg-Schwickershausen stammende Elisabeth Belz, die am 24. Januar 1941 in Hadamar ermordet wurde, war in den 30er Jahren im Elzer St. Josefshaus untergebracht.
Am 8. April 19364 erfolgte die Verlegung von Margarete Duffy in die in unmittelbarer Nähe befindliche Landesheilanstalt Hadamar. Im Herbst 1939 wurde die Heilanstalt
Hadamar geräumt, da dort ein Reservelazarett eingerichtet werden sollte. Die Verlegung der Kranken erfolgte nach Weilmünster und Herborn, nur wenige, arbeitsfähige Patienten blieben in Hadamar; sie wurden als Arbeitskräfte auf dem der Anstalt zugehörigen Hofgut Schnepfenhausen eingesetzt.
Margarete Duffy wurde am 28. September 1939 in die Heilanstalt Herborn gebracht.
Aus der Heilanstalt Herborn schrieb Margarete Duffy nach Angaben ihrer Enkeltochter Briefe nach Hause, in welchen sie ihrer Befürchtung Ausdruck verlieh, dort umgebracht zu werden. Im Hinblick auf die von Herborn ausgehenden Transporte nach Hadamar ist dies nachvollziehbar. Die Kranken, die vorgeblich „einen Ausflug“ unternahmen, kamen niemals in die Anstalt zurück. Dies blieb den Patientinnen und Patienten nicht verborgen, zumal zwei weitere Opfer, nämlich Arnold Krings und Elisabeth Belz aus Camberg vor Margarete Duffy in Hadamar ermordet wurden. Alle drei waren zunächst in Herborn untergebracht.
Von Herborn aus wurde Margarete Duffy am
7. März 1941 gemeinsam mit 74 weiteren Patientinnen und Patienten in die
Tötungsanstalt Hadamar gebracht. Dies erfolgte in roten Bussen der Reichspost, die
dem Erscheinungsbild nach die gleichen Fahrzeuge waren, wie sie im Überlandverkehr
in der Region verwendet wurden.
Am Tage ihrer Ankunft wurde sie mit den aus Herborn nach Hadamar verbrachten Patientinnen und Patienten in die im Keller der Tötungsanstalt eingebauten Gaskammer geführt und mit Kohlenmonoxydgas ermordet.
Die Ermordeten wurden im Krematorium der Anstalt verbrannt. Den Angehörigen von Margarete Duffy wurde die Nachricht vom Tod der Patientin brieflich aus der Heilanstalt Pirna/Sonnenstein mitgeteilt. Dorthin soll Margarete Duffy am 7. März 1941 „verlegt“ worden sein. Dies wurde den Verwandten am Tage ihres Todes mitgeteilt. Vorgeblich verstarb Margarete Duffy an „Lungentuberkulose“. Intention der Täter bei der falschen Angabe des Todesortes war es, die Morde zu verschleiern und gegenüber den Angehörigen eine möglichst glaubwürdige bürokratische Legende zu bilden.
Die Urne mit der vorgeblichen Asche der Ermordeten Margarete Duffy wurde durch Josef Duffy in Saarbrücken abgeholt.
Die Beisetzung der Urne erfolgte am 31. März 1941 auf dem Friedhof in Bad Camberg
Im weiteren Umfeld der Tötungsanstalt Hadamar war seit Beginn der Gasmorde am 13. Januar 1941 rasch bekannt geworden, was sich auf dem Mönchberg abspielte. Die vorgebliche „Verlegung“ nach Pirna/Sonnenstein bzw. Hartheim/Linz und die Angabe dieser beiden Anstalten als Todesort betrifft viele Opfer der 1. Hadamarer Mordphase in der erweiterten Region um Hadamar bis nach Frankfurt am Main.
Auch das Todesdatum von Margarete Duffy wurde gezielt falsch angegeben. Am Tag der vorgeblichen „Verlegung“, dem 7. März 1941 war Margarete Duffy bereits tot. Die Täter nahmen systematisch Urkundenfälschung vor, um von den Kostenträgern (oder den zahlenden Familienangehörigen, wie im Falle von Margarete Duffy) den täglichen Pflegesatz für die bereits Ermordeten noch weitere 10-14 Tage einzuziehen. Mit diesen Geldern wurde die Infrastruktur des Krankenmordes in der Tiergartenstraße 4 in Berlin finanziert.
Infolge fehlender Unterlagen wie der Krankenakte oder der im St. Josefshaus intern geführten Aufzeichnungen ist die Entschädigungsakte sowie der in den 60er Jahren geführte Schriftverkehr der Familie mit der Stadt Bad Camberg die einzige zeitnah entstandene Quelle, der Informationen zum Lebensweg der Ermordeten zu entnehmen sind. In der Familie selbst wurde das Schicksal von Margarete Duffy nicht aufgearbeitet, bis die Enkelin, Marliese Leonhardt geb. Duffy im Jahr 1991 von einem entfernten Verwandten über die wahren Todesumstände ihrer Oma informiert wurde. Das Schweigen über den Mord an Margarete Duffy ist jedoch keineswegs in einer Kontinuität seit dem Ende des NS-Regimes zu sehen:
Die Familie (Margarete Reichwein) der Ermordeten stellt am 21. März 1958 auf Grundlage des Bundesentschädigungsgesetzes für Opfer der Nationalsozialistischen Verfolgung (29. Juni 1956) einen Antrag auf Entschädigung. Als Begründung verweisen die Angehörigen auf die SPD-Mitgliedschaft von Josef Duffy, der „nichts von der NSDAP“ habe „wissen wollen.“ Demzufolge sei die Familie unter Druck gesetzt worden. Die älteste Tochter stellt einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen dem „Nervenzusammenbruch“ der Mutter sowie der erlittenen „politischen Verfolgung“ her, die sie als kausal für die Anstaltsunterbringung der Mutter benennt.
Die Entschädigungsakte insgesamt zeigt das Bild eines intensiven Bemühens, möglichst viel über das Schicksal von Margarete Duffy zu erfahren. In diesem Zusammenhang schreibt die Familie in den 60er Jahren Briefe an sämtliche Institutionen und Ämter von welchen sie sich Auskunft über die tatsächlichen Todesumstände von Margarete Duffy, aber auch Hinweise zu der Krankengeschichte erhofft. Auch beim Rechtsnachfolger der Mordanstalt Hadamar bzw. des Bezirksverbands Nassau, dem Landeswohlfahrtsverband fragen die Angehörigen nach, ob Informationen zu Margarete Duffy vorliegen. Das St. Josefshaus kann keine Auskunft geben und verweist auf die schon längst abgelaufene Frist für die Aufbewahrung von Akten wodurch Aufzeichnungen zu „Hausinsassen“ nicht mehr vorhanden seien Gleichermaßen die abschlägige Antwort des Psychiatrischen Krankenhauses Herborn (unter dem Briefkopf des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen) vom 14. September 1960, welches unter Bezug auf die vorhandenen Akten mitteilt, dass die „Patientin am 7. März 1941 unter Mitgabe der Akten und Krankenblätter in eine unbekannte Anstalt verlegt“ worden sei. … „Auch über die Diagnose können wir Ihnen aus diesen spärlichen Aufzeichnungen nichts sagen. Es steht zu vermuten, wie es bei diesen Verlegungen damals meist gewesen ist, daß die Patientin an anderer Stelle den Euthanasiemaßnahmen des Dritten Reiches zum Opfer gefallen ist. Die weiteren von Ihnen gestellten Fragen können wir zu unserem Bedauern nicht beantworten, da uns Unterlagen fehlen. Hochachtungsvoll Dr. Schirg, Landesmedizinaldirektor“.
Die in einem distanzierten Sprachduktus gehaltene Antwort aus Herborn lässt in zweierlei Hinsicht aufhorchen: Einmal war die Rolle der Zwischenanstalt Herborn im Hadamar-Prozess (1946/1947) in aller Deutlichkeit dokumentiert worden; dennoch verweist der Medizinaldirektor Dr. Schirg nicht auf die Tötungsanstalt Hadamar als jenen Ort, an dem die Patientin ermordet wurde. Dies, obwohl der Name Margarete Duffy mit der Verlegungsnummer 14 in den Akten zum Hadamar Prozess nicht nur enthalten ist, sondern sie auch 1960 bereits eindeutig als Hadamar-Opfer identifizierbar gewesen wäre. Auch der Hinweis auf die „Euthanasiemaßnahmen des Dritten Reiches“ verdeutlicht, dass hier mittels bürokratischer Rhetorik von der institutionellen und personellen Involvierung des Bezirksverbands Nassau (dessen Rechtsnachfolger ist der LWV) in den Krankenmord abgelenkt wird – das „Dritte Reich“ hatte sich die Infrastruktur im Pflegebereich zwar zu Eigen gemacht, war jedoch bei dem tausendfachen Mord an Wehrlosen nicht auf Widerstand gestoßen.
Die Nachfrage der Angehörigen im vermeintlichen Todesort Pirna-Sonnenstein ergibt, dass die Personenstandsbücher des dortigen Standesamtes vernichtet und eine genaue Bestimmung des Todestages demzufolge nicht möglich sei.
Der Magistrat der Stadt Camberg, vertreten durch den Bürgermeister Enzmann, legt in einem Anschreiben vom 30. September 1960 an das Regierungspräsidium (Entschädigungsbehörde) nochmals dar, wie sich der Ablauf der Einweisung und „Verlegung“ von Margarethe Duffy gestaltete. „Nach einem s. Zt. erhaltenen Schreiben an den Ehemann, Josef Duffy in Camberg - das Schreiben ist nicht mehr vorhanden, - ist Margarethe Duffy am 19.03. 1941 in Pirna bei Dresden angeblich an Lungentuberkulose verstorben. Die Kosten der Anstaltsunterbringung wurden S. Zt. von dem Bezirksfürsorgeverband Limburg/L. getragen, der wiederum teilweise Kostendeckung durch monatliche Zahlungen von dem Ehemann Josef Duffy in Anspruch nahm.
Da die Familie die Anstaltsunterbringung der Mutter finanzieren musste, habe die Familie in „großer Not und Armut“ gelebt. Auch die Kleider der Ermordeten seien nicht an die Familie zurückgegeben worden, wodurch ein weiterer finanzieller Schaden entstanden sei. Die antragstellende Tochter begründet dies damit, dass „überall das Geld fehlte“ und sie die Kleider habe „noch gut brauchen können.“
Am 11. August 1960, also mehr als zwei Jahre nach Antragstellung schreibt der Ehemann der Antragstellerin abermals an das Regierungspräsidium und fragt nach dem Stand der Dinge.
„Schon über zwei Jahre ist es her das (sic!) ich das Schreiben und ein Antragsformular erhielt. Das F. habe ich ausgefüllt und zurückgesendet. Aber bis heute habe noch nichts gehört und gesehen. Es wäre doch an der Zeit endlich darüber etwas Näheres zu hören. Der zweitletzte Satz des Schreibens wegen weiteren Ausführungen bezüglich der Anerkennung der Verstorbenen (in Wirklichkeit Ermordeten) die Anlaß zur Einweisung in ein Krankenhaus gegeben hatten, kann ich mit folgenden Worten mitteilen: meine Schwiegermutter war mit ihren Nerven stark herunter gekommen, es war aber kein Grund sie deshalb erst in ein Krankenhaus und dann in eine, ja 3 Heilanstalten zu tun. Das Verbrecherreich war ja ein Mordhaus, aber kein sozialer Staat mehr. Den Kranken und Hilfsbedürftigen muß man doch helfen, aber nicht vernichten. Der damalige Ortsgruppenleiter Lawaczeck, war doch auch Arzt. Aber er ordnete an, sie muß fort in eine Heilanstalt. Nein nicht helfen wollte man damals, sondern nur vernichten. So kam es dann nach einer qualvollen Leidenszeit zum gewaltsamen Tod. Von den mitgegebenen Kleidern, Schuhe, Unterwäsche ist noch nicht ein Stück zurückgekommen. Ja selbst die gewaltsame Entführung und Vernichtung mußte mein Schwiegervater, ja ich selbst noch mitbezahlen. … Daher bitte ich das (sic!) in der Angelegenheit etwas unternommen wird, und ich bald eine Antwort erhalte. Als Genosse hoffe ich, daß ich bald etwas erfahre und eine Entschädigung für mich und meine Familie erhalte. Sonst muss ich bald am Gerechtigkeitssinn zweifeln.“
Scheinbar setzen die Kläger kein großes Vertrauen in die städtische Behörde bei der Verfolgung der Angelegenheit. Zum Jahresende 1960 schreiben die Antragsteller wiederum an das Regierungspräsidium, da sie, wie sie es selbst formulieren, innerhalb von vier Monaten keine Auskunft erhalten haben. Die kritische Nachfrage, ob „die Schreiben … nach dort gekommen sind, oder ob sie noch in Camberg auf dem Rathaus sind“ verdeutlichen, welchen Umgang Angehörige, die um Anerkennung als Opfer der NS-Krankenmorde kämpften, von Behörden und Institutionen zu erwarten hatten.
Am 20. März 1961 ergeht in der Entschädigungssache Margarethe Duffy geb. Reichwein ein ablehnender Bescheid. „Der Antrag auf Entschädigung nach dem Bundesentschädigungsgesetz wird abgelehnt.“ Als Grund wird genannt, dass der Antrag zwar „form- und fristgerecht gestellt und zutreffend gegen das Land Hessen gerichtet“ gewesen sei. Dennoch sei der Antrag „nicht begründet, denn die von der Antragstellerin begehrte Entschädigung ist nach dem BEG nicht gerechtfertigt. Es steht zwar auf Grund der oben genannten Auskünfte fest, daß die Mutter der Antragstellerin von 1936 bis 1941 in verschiedenen Heilanstalten war. Es ist jedoch von der Antragstellerin nicht dargetan oder bewiesen worden, daß die Unterbringung in einer Heilanstalt im Zuge von NS-Verfolgungsmaßnahmen erfolgt ist; nach § 1 BEG gilt als Verfolgter nur derjenige, der aus Gründen politischer Gegnerschaft gegen Nationalsozialismus oder aus Gründen der Rasse, der Glaubens oder der Weltanschauung verfolgt worden ist und hierdurch Schaden erlitten hat. Diese Voraussetzungen sind aber bei der Mutter der Antragstellerin nicht gegeben.“ Dies, zumal es sich um einen „mittelbaren Schaden“ handele, womit die von den Angehörigen zu zahlenden Unterbringungskosten in den Pflegeanstalten gemeint sind.
Mit der Ablehnung des Bescheides geben sich die Angehörigen nicht zufrieden. In einem Schreiben an das Landgericht vom 27. März 1961 machen sie geltend, „der Magistrat der Stadt Camberg muss doch wissen und weiß es auch, warum meine Schwiegermutter damals in eine Heilanstalt kam. Es war doch der damalige Bürgermeister und Ortsgruppenleiter der NSDAP (Lawaczeck) und sein Stadtinspektor, welche sie damals fortschafften. Der Ortsgruppenleiter war noch Arzt, also hatte er dafür zu sorgen (dass) den Kranken geholfen wurde. Man durfte sie aber nicht in ein Vernichtungslager einweisen.
Bei der neuerlichen Klage beim Landgericht Wiesbaden (Entschädigungsbehörde) wird abermals abschlägig beschieden, da die Klage „sachlich unbegründet“ sei.
Das von den Angehörigen angestrengte Entschädigungsverfahren verlief, wie vergleichbare Fälle, im Sande. Für Angehörige und Opfer von Zwangssterilisation und NS-„Euthanasie“ existierten keine Gesetze, die einen Entschädigungsanspruch juristisch so untermauerten, dass eine Entschädigung (und damit Anerkennung des Status als Opfer) eingeklagt werden konnte.
Im Hadamar-Prozess der Jahre 1946/1947 wurden die Täterinnen und Täter vielfach zu langjährigen Haftstrafen verurteilt, jedoch kam es bald zu einer Serie von Amnestierungen. Infolge dessen wurde das gesellschaftliche Klima von Verdrängung und Verschweigen begünstigt. Die Opfer und deren Angehörige gerieten in die Defensive und konnten sich kaum mehr Gehör verschaffen, was nicht verwunderlich ist. Immerhin war der tausendfache Mörder Adolf Wahlmann, der als „Arzt“ in Hadamar tätig gewesen und zunächst zu lebenslänglicher Haft verurteilt worden war 1953 durch den hessischen Ministerpräsidenten Zinn begnadigt worden.
Die Erinnerung an die Opfer der „Euthanasie“ erfolgt zunächst nicht institutionell. Im Jahr 1963 wird im Bistum Limburg eine Sühnewallfahrt26 nach Hadamar organisiert, um an den tausendfachen Krankenmord zu erinnern. Nach der Einweihung einer Gedenkstele auf dem Friedhof der ehemaligen Tötungsanstalt Hadamar im gleichen Jahr scheint die öffentliche Erinnerung an den tausendfachen Krankenmord zu enden, bis es durch ein Forschungsprojekt an der Fachhochschule Frankfurt Anfang der 80er Jahre erstmals zu einer systematischen wissenschaftlichen Aufarbeitung kommt..
Die Enkeltochter Margarete Duffys, Marliese Leonhardt erinnert sich, ihr Vater habe die „Euthanasieprozesse“ in Frankfurt verfolgt und habe nach seiner Rückkehr „weinend am Küchentisch“ gesessen.
Das Beschweigen und die erst spät erfolgte Aufarbeitung des Schicksals von Margarete Duffy ist ein Beispiel dafür, dass die Verdrängung der Opfer der NS-„Euthanasie“ keineswegs von den betroffenen Familien ausging und scheinbar erst in den 60er Jahren einsetzte. Zuvor gab es, auch und gerade während der Zeit des Hadamar-Prozesses eine Vielzahl von Angehörigen, die den Versuch unternahmen, das Schicksal von Opfer vor Gericht zu bringen. Die Verdrängung muss als Rückkopplung einer öffentlichen und institutionellen Nicht-Akzeptanz des Opferstatus der Angehörigen der „Euthanasie“-Verbrechen gedeutet werden. Der systematische Mord an den Schwächsten der Gesellschaft während der NS-Zeit wurde primär institutionell verdrängt – immerhin haben die Rechtsnachfolger der Mordanstalten bis auf den heutigen Tag als Heilstätten Bestand. Auch in Hadamar begann die institutionelle Aufarbeitung erst durch äußeren Druck, und es dauerte mehr als eine Generation, bis die Angehörigen von Opfern der Aktion T4 sich öffentlich Gehör verschaffen konnten.
Der Publizist Götz Aly hat in seiner Publikation Die Belasteten (2013) den Angehörigen der Opfer der Krankenmorde eine Teilschuld am Schicksal der Opfer zugeschrieben und geht gar von einer gesamtgesellschaftlichen Zustimmung zu dem „gewaltsamen Tod der nutzlosen Esser, zumal im Krieg“ in der Bevölkerung des deutschen Reiches aus, ohne diese Behauptung durch substantielles Aktenmaterial zu unterfüttern.
Im Falle von Margarete Duffy, wie auch in vielen vergleichbaren Fällen in der Region um die Tötungsanstalt Hadamar ist diese gewagte, nicht durch Einzelfalluntersuchungen oder Statistiken gestützte Hypothese nicht zu halten. Margarete Duffy wurde nicht auf Betreiben der Familie in Anstaltspflege gegeben; vielmehr ging, wie in vielen vergleichbaren Fällen, die Einweisung offenbar von städtischen Institutionen aus. Alleine dadurch war die Möglichkeit der Gegenwehr schon aus politischen Gründen nicht gegeben. Als Täterinnen und Täter sind im Falle von Margarete Duffy jene Institutionen und Ideologen zu benennen, die Menschen mit seelischen Einschränkungen, zumal wenn sie nicht arbeitsfähig waren, das Lebensrecht absprachen. Diese waren es, die sich den Zugriff auf die in Anstalten untergebrachten Patientinnen und Patienten verschafften um die Ermordung der als „minderwertig“ Stigmatisierten in bürokratischer Manier umzusetzen
Von Seiten der Angehörigen sind Handlungsoptionen zur Herausnahme von Margarete Duffy aus der Anstaltspflege nicht erkennbar. Dies nicht nur im Hinblick auf die Systematik der behördlicherseits angeordneten Einweisung, sondern auch im Hinblick auf die Tatsache, dass der Ehemann krank und die beiden Söhne zum Kriegsdienst eingezogen waren. Vergleichbare Fälle aus der Region die durch einen umfangreicheren Aktenbestand dokumentiert sind verdeutlichen, dass ein evidenter Zusammenhang zwischen prekären finanziellen Lebensverhältnissen und der Notwendigkeit der Anstaltsfürsorge nachweisbar ist. Die von Marliese Leonhardt verfassten „Notizen zu Margarete Duffy“ legen nahe, dass die Angehörigen unterschiedlichste Strategien verfolgten, mit dem Wissen um die Ermordung der Angehörigen umzugehen. Dabei waren Verschweigen oder Verdrängen keineswegs die erste Option. Erst im Laufe der Zeit scheint es zu einer allgemeinen Sprachlosigkeit im Hinblick auf die wahren Todesumstände von Margarete Duffy gekommen zu sein, die ursprünglich nicht von den Angehörigen ausging. Vielmehr scheint es sich um die Reaktion auf ein gesamtgesellschaftliches Klima zu handeln, in dem die Verantwortung für den tausendfachen Mord an Wehrlosen aus politischen Gründen ausgeblendet wurde, was viele der Betroffenen folglich „sprachlos“ zurückließ. Sie wurden nicht gehört und verfielen als Reaktion darauf der Strategie, die Schuld am Schicksal eines Angehörigen im eigenen Handeln oder Nicht-Handeln zu suchen. Dies kommt einem Abwälzen von Verantwortung in den privaten, nicht-öffentlichen Rahmen gleich und hat ein Übriges dazu beigetragen, die tatsächlichen Täter aus dem Blickfeld der Öffentlichkeit zu nehmen.
Recherche und Text von Martina Hartmann-Menz
Quellen:
Notizen zu Margarete Duffy. Aufgeschrieben von ihrer Enkelin Marliese Leonhardt geb. Duffy am 6. Januar 2015 (Kaiserslautern). Ein Exemplar wurde dem Stadtarchiv Bad Camberg (STAC) zur Verfügung gestellt.
Das St. Josefshaus in Elz. Hg. im Auftrag der Kirchenhistorischen Kommission des Bezirks Limburg im Bistum Limburg von Norbert Zabel (1995).
Krankenakte Elisabeth Belz. BA Berlin 179/24224
HHStaWi 518/73814 Schreiben der Stadt Camberg an Margarete Reichwein vom 30. September 1960.
Vgl. Sandner, Peter. Verwaltung des Krankenmordes. Der Bezirksverband Nassau im Nationalsozialismus (2003) Kap.IV/2
Roer, Dorothee, Henkel Dieter (Hg.) Psychiatrie im Faschismus. Die Anstalt Hadamar 1933-1945 (1986)
Auskunft von der Camberger Archivarin Frau Ilona Miedel am 6. Mai 2015.
Anfrage BA Berlin vom 09.03.2015. Die Krankenakten der Opfer der 1. Mordphase im Bundesarchiv Berlin sind zu etwa 50% erhalten. Die erste Phase der „Euthanasie“ wurde durch die Außenstelle der Reichskanzlei in der Tiergartenstraße 4 in Berlin durchgeführt. Demzufolge befinden sich die (vorhandenen) Akten der Opfer der Gasmordphase im Bestand R 179 (Reichskanzlei).
HHStaWi 518/73814
HHStaWi 461 Nr. 32061/17 Bl.62.
NNP 1. Juli 2014. www.nnp.de/lokales/limburg_und.../Wallfahrt-als-Zeichen-der-Suehne;
HHStaWi Abt. 461.
Aly, Götz. Die Belasteten (2013)
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Sources & Imprint
Initiativgruppe "Stolpersteine in Bad Camberg"
V.i.S.d.P. Julia Schlösser, Sebastian Hösch,
Herausgeber: Stadt Bad Camberg, Arbeitsgruppe „Stolpersteine“