Biografie von Alfons Mroß
Alfons Mroß – Huygensstraße 3 (ehem. Eckardtstraße 3)
Alfons Mroß (geb. 21.01.1914 in seinem Elternhaus in Roßberg/Schlesien) wurde katholisch getauft und besuchte acht Jahre lang die Volksschule. Sein einziger Bruder Paul wurde am 26.04.1916 ebenfalls in Roßberg geboren. Nach dem Tod seines Vaters Johann Mroß im Jahr 1919 heiratete seine Mutter Pauline im Jahr 1927 seinen Stiefvater Paul Demarczyk.
Seit 1932 besuchte Alfons Mroß die Gottesdienste von Jehovas Zeugen (damals noch unter ihrem früheren Namen „Ernste Bibelforscher“ bekannt). Im Jahr 1934 trat er aus der katholischen Kirche aus. Schon im Sommer 1933 waren Jehovas Zeugen in den meisten deutschen Ländern verboten worden, so auch in Sachsen.
Alfons Mroß arbeitete zunächst im Fuhrunternehmen seines Stiefvaters und dann bei einem Bauern in der Gegend von Torgau. Von Oktober 1936 bis Oktober 1938 erfüllte er seine Dienstpflicht beim 3. Infanterie-Regiment 11 in Leipzig. Danach ging er als Güterbodenarbeiter zur Reichsbahn in Leipzig. Am 11.12.1939 wurde Alfons Mroß erneut eingezogen: zum 7. Infanterie-Regiment 174 nach Neuhammer am Queis (heute: Świętoszów). Auf Anforderung der Reichsbahn entließ man ihn am 04.03.1940 wieder, und er kehrte als Güterbodenarbeiter nach Leipzig zurück.
Am 20.07.1943 erfolgte die nächste Einberufung durch das Wehrmeldeamt Leipzig. Statt sich jedoch am 26. Juli wie verlangt beim Grenadier-Ersatzbataillon 185 in Zwickau zu melden, erschien er „am 27.07.1943 auf dem Geschäftszimmer des Wehrmeldeamtes Leipzig 2 und erklärte, dass er als ‚Ernster Bibelforscher‘ keinen Wehrdienst leisten könne, das fünfte Gebot verbiete das Töten von Menschen; er wolle arbeiten, könne aber als Soldat nicht an die Front gehen“. Der Gerichtsoffizier des Wehrbezirkskommandos führte ihm die Folgen seiner Wehrdienstverweigerung vor Augen, doch Alfons Mroß blieb seiner Überzeugung treu – im Bewusstsein um die drohenden Konsequenzen. Dabei blieb er auch während der Vernehmung durch den Untersuchungsführer des Reichskriegsgerichts und in der Hauptverhandlung.
Am 12.10.1943 verurteilte ihn der 4. Senat des Reichskriegsgerichts in Torgau wegen „Zersetzung der Wehrkraft“ zum Tode: „Eine mildere Beurteilung ist hier nicht angängig, weil der Angeklagte an seiner Weigerung auch jetzt noch hartnäckig und unbelehrbar festhält. Wer in dieser Weise im Krieg die Treuepflicht gegenüber seinem Volke verletzt, kann keine Milde erfahren. Der Senat hat deshalb auf die Todesstrafe erkannt.“
Offenbar zwei oder drei Tage vor der Vollstreckung brachte man Alfons Mroß aus dem Wehrmachtsgefängnis Torgau Fort Zinna nach Halle/Saale. Am 05.11.1943 wurde er im Alter von 29 Jahren mit fünf weiteren Zeugen Jehovas im Zuchthaus Roter Ochse in Halle/Saale enthauptet. Alfons Mroß war einer von insgesamt 57 Zeugen Jehovas, die während der NS-Zeit in Halle/Saale hingerichtet wurden.
Recherchen: Jan Schwasta
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