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Paul Kusz

Biografie von Paul Kusz

Hohenzollernstraße 272 ... Hier wohnte Paul Kusz

Paul Kusz wurde am 3. August 1918 in Gelsenkirchen geboren. Er war verheiratet und Vater eines Kindes. Von Beruf war er Autoschlosser und sein Heimatwohnsitz war seine Geburtsstadt. Vom Amtsgericht Gelsenkirchen wurde er im Jahre 1939 wegen Betruges zu 1 Jahr und drei Monaten Gefängnis verurteilt. Mit dieser Bestrafung ging der Verlust der "Wehrwürde" einher. Aufgrund der angespannten Ersatzsituation stellte das Wehrbezirkskommando Gelsenkirchen für eine Anzahl "Wehrunwürdiger" den Antrag auf "Wiederverleihung der Wehrwürde" beim Befehlshabers des Wehrkreises VI, darunter auch für Paul Kusz.

Dem Antrag wurde natürlich stattgegeben und er wurde am 20. Oktober 1942 zur Artillerie-Ersatz-Abteilung I/76 nach Wuppertal eingezogen. Im November kam er dann zum in Neuaufstellung befindlichen Artillerie-Regiment 326, das in Südfrankreich stationiert wurde. Nach einem Aufenthalt im Kriegslazarett Toulouse Ende März 1943 wurde gegen ihn vor dem Gericht der 326. Infanterie-Division Anklage wegen mehrerer Unterschlagungen und unerlaubter Entfernung erhoben. Zwar sah sich das Gericht gezwungen, in der Mehrheit der angeklagten Fälle einen Freispruch auszusprechen, sah aber in zwei Fällen den Tatbestand als gegeben an. Wegen der Unterschlagungen erhielt er sechs Monate, für seine Bummelei auf dem Rückweg vom Lazarett zur Truppe, bei der er sich zwei Tage verspätet zurückmeldete, nochmals drei Monate. Daraus bildete das Gericht eine Gesamtstrafe von acht Monaten Gefängnis. Im Februar 1944 Befand sich Kusz zur Beobachtung im Reserve-Lazarett Burgsteinfurt. Wegen Überschreitung des Zapfenstreiches erhielt er dort eine Strafe von drei Tagen geschärften Arrest. Diese Strafe konnte wegen Haftunfähigkeit nicht vollstreckt werden. Dagegen erhielt er von der Dienststelle vom 2. bis zu 6. Februar Sonderurlaub, um seine Wohnungseinrichtung nach Bad Salzuflen zu schaffen, wohin seine Frau zwischenzeitlich gezogen war.

Am 12. Februar 1944 erstattete der Chefarzt des Lazaretts Tatbericht wegen des Verdachts der "unerlaubten Entfernung von der Truppe". Er äußerte die Annahme, dass Kusz den Standort nicht mehr rechtzeitig hatte erreichen können und sich aus Angst vor Strafe deshalb unerlaubt entfernt habe. Am 18. April wurde Paul Kusz festgenommen. Er gab zu, aus dem Urlaub nicht zurückgekehrt zu sein, sondern sich die meiste Zeit in Gelsenkirchen herumgetrieben zu haben. Unter falschen Namen nahm er Kontakt mit einer Frau auf und gab sich als ihr Verlobter aus. Bei den Eltern dieser Frau übernachtete er mehrmals, ebenso wie in der leerstehenden Wohnung von Verwandten dieser Frau. Seine Lebensunterhalt bestritt er teilweise aus eigenen Mitteln, aber auch von dem Geld, das er seinen teilweise unfreiwilligen Unterkunftsgebern entwendet hatte. Er verlängerte seinen Urlaubsschein und trug später die Uniform eines Obergefreiten, dann eines Unteroffiziers. Das Gericht der 176. Division verurteilte ihn am 12. Mai 1944 in Bielefeld wegen Fahnenflucht zum Tode. Für die Begleitdelikte, Hausfriedensbruch, Diebstahl in zwei Fällen, Urkundenfälschung und unbefugtes Uniformtragen erhielt er zusätzlich eine Zuchthausstrafe von vier Jahren. Wehrwürdigkeit und bürgerliche Ehrenrechte wurden aberkannt. Der Befehlshaber des Ersatzheeres bestätigte am 7. Juli das Urteil und ordnete die Vollstreckung an.

Am Morgen des 21. Juli 1944 wurde Kusz von der Wehrmachtstrafanstalt in Osnabrück nach Dortmund überstellt und um 17:55 Uhr im Dortmunder Gerichtsgefängnis enthauptet. Er wurde in einem Einzelgrab auf dem Dortmunder Hauptfriedhof bestattet. Heute befindet sich sein Grab auf dem Ehrenfeld der Kriegs- und Bombenopfer des Dortmunder Hauptfriedhofs.

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