Zum Inhalt springen

Maria Grosselfinger

Biografie von Maria Großelfinger

* 12.08.1879 in Kempten

14.04.1913 Heirat mit dem Feilenhauer Karl Großelfinger

1913 - 1929 Wohnhaft: An der Sutt 24.

06.01.1929 Einlieferung in die Nervenanstalt Kaufbeuren wegen eines langjähriges Nervenleidens; schwere Depressionen

20.11.1940 Ermordung im Rahmen des „Euthanasie“-Programms der Nazi-Herrschaft, sogenannte Aktion T 4, in der Tötungsanstalt Schloss Grafeneck bei Gomadingen (Baden-Württemberg)

Aktion T4

Mordaktion in der Nazi-Zeit: systematische Ermordung von mehr als 100.000 Psychatrie-Patienten und behinderten Menschen durch SS-Ärzte und -Pflegekräfte von 1940 bis 1941. Neben rassenhygienischen Vorstellungen der Eugenik sind kriegswirtschaftliche Erwägungen zur Begründung herangezogen worden. Gleichzeitig mit ersten kirchlichen Protesten wurden die Tötungen nach erfolgter „Leerung" vieler Krankenabteilungen nicht mehr zentral, sondern ab 1942 dezentral, weniger offensichtlich fortgesetzt.

Medien

Fotos

Kostenlos dank Ihrer Hilfe

Diese Biografie ist frei zugänglich. Wenn Ihnen der Stolpersteine Guide gefällt, freuen wir uns über einen kleinen Beitrag.

Danke an Martin Schreyer, Claudia Körner, Anett Humboldt, Peter Hein und 6 weitere.
Unterstützen

Stolpersteine in der Nähe

Alle Stolpersteine in Kempten

Quellen & Impressum

Initiative Stolpersteine für Kempten und Umgebung e.V.

Hohe Gasse 19
87439 Kempten

Vertreten durch: Dr. Christiane Jansen (1. Vorsitzende)
Dr. Dieter Weber (2. Vorsitzender)

Kontakt: Telefon 0171-7130004
E-Mail: stolpersteine-kempten@gmx.de

Spendenkonto:
Bank: Sparkasse Allgäu
IBAN: DE 70 7335 0000 0514 3847 83
BIC: BYLADEM1ALG

Registereintrag, Steuer-Nummer:
Vereins-Register-Nummer: VR 200376 beim Amtsgericht Kempten (Registergericht)
Steuer-Nummer: 127/110/90736, Finanzamt Kempten-Immenstadt
Bescheid des Finanzamts Kempten-Immenstadt vom 29.09.2023 als gemeinnützig anerkannt (Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer) (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr.10 AO)
Bis 200 € gilt der Überweisungsbeleg/Einzahlungsschein/Lastschriftbeleg als Spendennachweis.
Für Zuwendungen über 200 € im Sinne von § 10b EStG werden Spendern unaufgefordert Bestätigungen zugesandt, soweit die genaue Anschrift auf dem Überweisungsträger/Zahlschein vermerkt ist.
Ein Stolperstein kostet derzeit 120,00 €.