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Albert Ulrich

Biografie von Albert Ulrich

Albert Ulrich wurde am 4. März 1904 als ältester Sohn des aus Talheim stammenden Holzhauers Heinrich Ulrich (1869-1955) und seiner Ehefrau Maria Agathe Biermann (1880-1944) aus Unterbaldingen geboren. Als Kind hatte er die „englische Krankheit“ durchgemacht und litt an Krämpfen. Körperlich entwickelte er sich gut, aber seine geistigen Fähigkeiten waren reduziert. Als er eingeschult werden sollte, stellte man ihn zurück, dann schlug im Januar 1912 der Rektor der katholischen Schule vor, das Kind in ein Heim zu geben, da es für den normalen Schulunterricht nicht geeignet sei.

Weil der Vater die Kosten für die Heimunterbringung nicht aufbringen konnte, übernahm die Stadt die Kosten, die sich zunächst auf 70 Pfennige Verpflegungsgeld pro Tag und auf ein Bettgeld von 12 Mark pro Jahr beliefen. Einen Teil der Kosten erstattete der Landesfürsorgeverband der Stadt Tuttlingen wieder zurück.

Die Mutter lieferte das Kind am 20. Februar 1912 in Heggbach ab. Die Pflegeanstalt Heggbach wurde seit 1887 von den barmherzigen Schwestern des Klosters Reute (Franziskanerinnen) betrieben. Etwa 260 Menschen lebten dort. Ende 1912 wurde das Kinderasyl Ingerkingen (Gde. Schemmerhofen) für „schwachsinnige, epileptische und blödsinnige Kinder" eröffnet, in das dann auch Albert Ulrich wechselte. Es war ein Ableger der Pflegeanstalt Heggbach und wurde ebenso wie dieses von den barmherzigen Schwestern des Klosters Reute betreut. Die Pflegeanstalt war im 25. Jahr ihres Bestehens mit 260 Pfleglingen zu groß geworden und so hatte man die Pflegeeinrichtung für Kinder an einen anderen Ort verlegt.

In Ingerkingen fanden die Schwestern ein herrschaftliches Anwesen, das dem Kloster für diesen Zweck vermacht wurde. Ausgelegt war das Kinderasyl Ingerkingen für 85 bis 90 Kinder, die von sieben Schwestern betreut wurden. Um aufgenommen zu werden, mussten die Behinderten ein ärztliches Zeugnis, eine Geburtsurkunde und ein Taufzeugnis einreichen. Die Aufgenommen waren überwiegend katholisch, einige wenige waren evangelisch oder jüdisch. Die Verpflegungskosten beliefen sich zunächst auf 50 bis 80 Pfennige für jedes Kind pro Tag. Die Kinder waren in vier Schlafzimmern untergebracht – zwei für Jungen im Erdgeschoss und zwei für Mädchen im Obergeschoss, so dass für jedes Kind 12 cbm Raum zur Verfügung stand. Auf jedem Geschoss existierte ein Krankenzimmer, in dem dann 15 cbm Raum pro Kind einkalkuliert waren. Es existierte auch eine Schule, die etwa 15 der rund 80 Kinder besuchten.

Die jährliche Statistik unterschied in Idioten, die den Großteil ausmachten, und Epileptiker. Jedes Jahr gingen etwa 15 Kinder ab, die entweder nach Hause geholt wurden oder, weil sie erwachsen waren, in die Pflegeanstalt Heggbach wechselten. Jährlich starben zwischen 4 und 10 Kinder in der Einrichtung.

Mit dem Erreichen des Erwachsenenalters kam auch Albert Ulrich in die Pflegeanstalt in Heggbach. Die Krankengeschichte ist auf einem Blatt Papier dokumentiert. Offensichtlich sprach er keine zusammenhängende Sätze, vielmehr nur Laute und Worte. Er sei nicht bösartig, springe ums Haus und arbeite nicht, heißt es in dem Krankenblatt. Man kann also davon ausgehen, dass er gehen und sprechen konnte, aber geistig behindert war. Die städtische Fürsorge zahlte dann 730 RM jährlich für seine Unterbringung in dem Heim. Im Jahr 1940 fielen lediglich 140 RM an. Graue Busse der SS brachten ihn im September 1940 wie 193 weitere Anstaltsinsassen nach Grafeneck, wo er ermordet wurde.

Den Umgang mit behinderten Kindern regelte ein Runderlass des Reichsministers des Innern vom 18. August 1939. Dort wurde verlangt, dass zur „Klärung wissenschaftlicher Fragen auf dem Gebiet der angeborenen Missbildung und der geistigen Unterentwicklung“ Kinder mit bestimmten Behinderungen (Idiotie, Mikroenzephalie, Hydrozephalie, Missbildung jeder Art, Lähmungen) an den Reichsausschuss zu melden seien.

Meldepflichtig waren insbesondere Hebammen und Ärzte in Entbindungsheimen. Der Reichsausschuss entschied über das weitere Schicksal der Kinder durch deren Einordnung in drei Kategorien:
- „keine weiteren Maßnahmen“,

- „Beobachtung“, das heißt Einweisung in psychiatrische Heil- und Pflegeanstalt – Tötung vorbehalten und

- „Behandlung“, das heißt sofortige Tötung. Albert Ulrich war unter die letzte Rubrik gefallen.

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