Biografie
Der Musiker Karl Böhmer, am 26. September 1910 in Bochum geboren, war mit der am 10. Oktober 1909 in Rossov geborenen Anna Marx verheiratet. Karl Böhmer und Anna Marx, in Gelsenkirchen ansässige deutsche Sinti, lebte seit 1930 in einer Wohnung an der Bergmannstraße 34. Am 30. Mai 1930 wurde Sonia Böhmer, am 29. August 1931 ihre Schwester Elisabeth geboren. Am 21. November 1931 heirateten Karl und Anna in Gelsenkirchen. Anna Böhmer brachte sieben weitere Kinder zur Welt, am 23. September 1933 werden Rosa, am 27. März 1935 Willy, am 10. April 1937 Karl, am 23. September 1938 Marie, am 18. August 1939 Sophie, 1940 Albert und am 1. September 1942 Werner geboren. Niemand aus der Familie Böhmer hat den Rassenwahn und Vernichtungswillen der Nazis überlebt.
Lebens- und Verfolgungswirklichkeit der unter dem NS-Regime als "Zigeuner" verfolgten Familie Böhmer lassen sich nicht abbilden. Biografische Eckdaten und die Dokumente der bürokratisch organisierten Vernichtung der Familie Böhmer aus den Akten der Täter lassen lediglich Rückschlüsse auf die individuellen Auswirkungen im Kontext mit den sich ständig verschärfenden reichsweiten Diskriminierungs- und Verfolgungsmaßnahmen gegen Sinti zu.
Die Lebensweisen von deutschen Sinti waren bereits vor 1933 als "asozial" stigmatisiert und kriminalisiert worden. Die als "Zigeuner" verfolgten Menschen waren der polizeilichen Sondererfassung ausgesetzt und wurden an den Rand der Gesellschaft gedrängt. Nach der Machtübergabe an die Nazis wurden ab Frühjahr 1933 in einigen Teilen Deutschlands bereits bestehende Gesetze und Verordnungen, die sich gegen "Zigeuner" richteten, durch die neuen Machthaber ständig weiter verschärft. Das Zerrbild der vorgeblich "dreckigen, bettelnden und stehlenden Zigeuner" war bereits in der Mehrheitsgesellschaft verwurzelt, an diese rassistischen Vorstellungen knüpfte die NS-Rassenideologie an.
Parallel zur kontinuierlichen Verschärfung der "Zigeuner"-politik wurden in der weitgehend zentral gelenkten Presse Artikel veröffentlicht, die erstens die "Kriminalität" von Sinti beweisen sollten. Sie bedienten meistens traditionelle antiziganistische Ressentiments. Zum zweiten hatten die Artikel die Funktion, auf die "Fremdrassigkeit" der Sinti hinzuweisen, die Wahrheit spielte dabei keine Rolle. Sinti sollten entsprechend dieser Zerrbilder dargestellt werden. Richtigstellungen, die in der Weimarer Republik noch möglich gewesen wären, wurden untersagt. In den nachfolgenden Jahren unter der NS-Gewaltherrschaft wurden Sinti durch eine Vielzahl von Gesetzen, Erlassen und Sonderbestimmungen schrittweise systematisch entrechtet und aus nahezu allen Bereichen des öffentlichen Lebens ausgegrenzt. Im September 1933 wurde die Reichskulturkammer als berufsständische Zwangsorgani-sation eingeführt. Der "rassisch" begründete Ausschluss aus einer der Kammern, etwa der Reichsmusikkammer oder der Reichsfilmkammer, bedeutete auch für zahlreiche Sinti Berufsverbot. Es ist davon auszugehen, dass auch Karl Böhmer nicht mehr als Musiker arbeiten durfte.
Auch eine zunehmend restriktive Fürsorgepolitik der NS-Sozialverwaltung gegenüber den Angehörigen der Minderheit verschlimmerte die Lebenssituation der Menschen in den Dreißiger Jahren beträchtlich. Die Auszahlung der Fürsorgeunterstützung wurde meist von der Ableistung von Pflichtarbeit abhängig gemacht, wonach Unterstützungszahlungen nur gegen Arbeitsleistung gewährt wurden. Die Heranziehung zur Pflichtarbeit und nicht zuletzt die immer massivere Behinderung selbständiger Berufsausübung zwangen immer mehr "Zigeuner", eine Tätigkeit als Hilfsarbeiter aufzunehmen.
So wurden Sinti immer tiefer in materielle Not gestoßen, der sie durch Hausierhandel ohne offizielle Gewerbescheine oder wiederholte Bettelei zu begegnen suchten. Dadurch gerieten sie unweigerlich mit bestehenden Gesetzen in Konflikt und wurden verstärkt Ziel polizeilicher Verfolgung. Die Wohlfahrtsverwaltung leistete damit einer weiteren Kriminalisierung der verfolgten Minderheit Vorschub. Die Verfolgungsmaß-nahmen des NS-Regimes wurden ständig verschärft und ausgeweitet. Die unter-schiedlichsten Behörden waren 'arbeitsteilig' an der Verfolgung der Sinti beteiligt – besonders auf kommunaler Ebene. Die Kontrolle lag in den Händen der Verwaltungspolizei, doch auch Ordnungs- und Kriminalpolizei waren Teil der Verfolgungsbehörden. Im September 1935 verkünden die Nazis die so genannten "Nürnberger Rassengesetze". Sinti werden ebenso wie Juden zu Bürgern mit eingeschränkten Rechten herabgestuft, Verbindungen zwischen Sinti und „Deutschblütigen“ verboten. Reichsinnenminister Frick verfügt hierzu am 3. Januar 1936: "Zu den artfremden Rassen gehören [...] in Europa außer den Juden regelmäßig nur die Zigeuner."
Der "Erlass zur Bekämpfung der Zigeunerplage" trat am 6. Juni 1936 in Kraft. Dieser Erlass diente der ständige Kontrolle deutscher Sinti und hatte auch die Zwangseinweisung angeblich "verwahr-loster Zigeunerkinder" in die Einrichtungen der Fürsorgeerziehung zur Folge. Von einer solchen Zwangseinweisung betroffen war auch die kleine Rosa Böhmer. Das Mädchen wurde von den NS-Behörden aus ihrer Familie und der ihr vertrauten Umgebung an der Bergmannstr. 34 gerissen und im November 1937 zunächst in das Kinderheim Damianaeum in Warburg eingewiesen. Vater Karl Böhmer lebte nach den Angaben auf dem Dokument zu dieser Zeit nicht bei seiner Familie, sondern in einem Wohnwagen auf einem der privaten Gelsenkirchener Stellpätze am Wiehagen 62. Die Hintergründe dafür bleiben im Dunkeln. Als Berufsbezeichnung wird jetzt "Arbeiter" angegeben.
Am 24. August 1938 wird der Sinto Karl Böhmer als Wehrpflichtiger erfasst und gemustert. Er wird als "beschränkt tauglich" eingestuft. Sinti wurden, anders als die deutschen Juden, in den ersten Kriegsjahren noch zur Wehrmacht eingezogen, auch Karl Böhmer wird zum Militärdienst eingezogen. Am 19. Oktober 1939 tritt er beim Bau-Ersatzbatallion 6 in Waldbröl den Dienst an. Am 21. Oktober 1939 wurde er zur Luftwaffen-Baukompanie (mot.) 22/VI versetzt. Bis zum 11. April 1940 war Karl Böhmer mit dem Dienstgrad "Flieger" im Operationsgebiet der Westfront eingesetzt, am 3. Juli 1940 wurde er aus der Wehrmacht entlassen, ein Grund ist in den Unterlagen nicht verzeichnet.
Der auf den 16. Dezember 1942 datierte Befehl Himmlers (der so genannte "Auschwitz-Erlass") bildet die Grundlage für die Ende Februar 1943 beginnende Deportation von 23.000 Sinti und Roma aus fast ganz Europa (darunter etwa 13.000 aus Deutschland und Österreich) in das Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau. Dort richtet die SS im Lagerabschnitt B II e ein so genanntes "Zigeunerfamilienlager" ein. Die Ausführungsbestimmungen des Deportationsbefehls erreichte die Kriminalpolizei-stellen am 29. Januar 1943 per Schnellbrief durch das Reichssicherheitshauptamt.
In Auschwitz-Birkenau wurde im Februar Anfang 1943 das sogenannte "Zigeuner-familienlager" errichtet, in das Sinti und Roma aus ganz Europa verschleppt wurden. Am 9./10. März 1943 wurden die Gelsenkirchener Sinti und Roma mit der Reichsbahn nach Auschwitz deportiert, darunter auch Anna Böhmer und ihre Kinder. Augenscheinlich war der Stadtverwaltung bekannt, das Auschwitz für die Gelsenkirchener Sinti ein Ort ohne Wiederkehr sein würde. Die Menschen wurden abtransportiert, ihre Habe verkauft. Die bei der Deportation beschlagnahmten Papiere wurden an die ausstellenden Behörden zurückgesandt.
In den Lagerbüchern von Auschwitz-Birkenau ist die Ankunft der aus Gelsenkirchen deportierten Sinti festgehalten - es war der 13. März 1943. In den nach Geschlechtern getrennten Listen finden sich auch die Namen von Anna Böhmer und ihren Kindern. Die ankommenden Menschen wurden namentlich registriert, die Häftlingsnummer - ein "Z" vorangestellt - wurde ihnen auf den linken Unterarm tätowiert, bei kleinen Kindern auf den Oberschenkel. Untergebracht wurden die Menschen in völlig überfüllte Holzbaracken.
Im "Zigeunerfamilienlager" herrschten wie auch in den anderen Teilen des Vernichtungslagers Auschwitz katastrophale Bedingungen. Unter den im "Zigeunerlager" internierten Sinti und Roma befanden sich ungewöhnlich viele Kinder. Der SS-Arzt Josef Mengele führte an Roma- und Sinti-Kindern verschiedene medizinische Experimente durch. Aufgrund der Mangelernährung und der katastrophalen hygienischen Bedingungen kam es im "Zigeunerlager" zum Ausbruch der äußerst seltenen Krankheit Wasserkrebs (Noma), die besonders Kinder und Jugendliche befiel. Mengele ließ zur Erforschung der Krankheit extra eine weitere Krankenbaracke errichten. Die erkrankten Kinder wurden zu Menschenversuchen missbraucht, ein Teil von ihnen wurde medizinisch versorgt und bekam zusätzliche Nahrung, um den Zusammenhang von Krankheitsverlauf, Lebensumständen, Ernährung und ärztlicher Pflege zu dokumentieren. Andere Kinder wurden auf Mengeles Befehl hin umgebracht, um an ihnen pathologische Untersuchungen durchzuführen.
Anna Böhmer musste in Auschwitz-Birkenau miterleben, wie ihre Kinder - die jüngsten und schwächsten, Werner und Albert zuerst - eines nach dem anderen innerhalb weniger Monate unter den von Menschen bewusst geschaffenen, grauenhaften Umständen starben. Den Tod ihres Sohnes Willy erlebte sie nicht mehr. Anna Böhmer stirbt am 16. Dezember 1943, Willy am 10. Januar 1944.
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